Wenn das Fahrzeug aus unserem Pool stammt,müssen Sie mit einer Selbstbeteiligung im Schadenfall in Höhe von 1000,00 Euro brutto rechnen (falls vorher nicht anders vereinbart und festgehalten wurde). Der Rest wird von unserer KFZ-Kasko-Versicherung übernommen.
Sollten Sie einen Drittschaden verursacht haben, tritt in dem Fall unsere KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 1000,00 Euro brutto ein.
Bei einem fremdangemieteten Fahrzeug treten die Konditionen der jeweiligen Leihwagengesellschaft ein. Die entsprechenden Konditionen können Sie dem Vertrag entnehmen.